Sehr geehrte Mitglieder, wir laden Sie herzlich zur diesjährigen gemeinsamen Jahreshauptversammlung am Freitag, 23. Februar 2024 um 20:00 Uhr in den Rosensaal – Bad Nauheimer Str. 11, 61231 Bad Nauheim ein.
Tagesordnung
Eröffnung und Begrüßung
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Totenehrung
Genehmigung der Niederschrift der JHV 2023
Berichte der Abteilungen
Grußworte der Gäste
Wahlen 7.1 – Verein a) – 1. Vorsitzender b) – Schriftführer c) – Kassenwart d) – Stellv. Kassenprüfer 7.2 – Öff.-recht. Feuerwehr a) – Wehrführer b) – Vertreter Ehren- und Altersabteilung c) – Zwei Vertreter Einsatzabteilung
Ehrungen / Beförderungen
Veranstaltungen
Anträge
Verschiedenes
Die Einladung erfolgt gem. §9 Abs. 1 unserer Satzung im Steinfurther Blättchen und auf www.feuerwehr-steinfurth.de. Anträge sind gem. §9 Abs. 3 unserer Satzung bis eine Woche vor der Versammlung schriftlich an den Vorsitzenden zu richten.
Die Einladung der öffentlich-rechtlichen Freiwilligen Feuerwehr Bad Nauheim-Steinfurth erfolgt gemäß §19 iVm § 18 der Feuerwehrsatzung der Stadt Bad Nauheim. Anträge, welche die öffentlich-rechtliche Feuerwehr betreffen, sind spätestens am 13.02.2024 schriftlich einzureichen.
Bei Beschlussunfähigkeit wird eine zweite Versammlung nach Ablauf von zwei Wochen, spätestens aber innerhalb von vier Wochen einberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Angehörigen der Einsatzabteilung beschlussfähig ist.
Stefan Bechtold (1. Vorsitzender)
Benjamin Schwebel (Wehrführer)
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